AI SUMMARY – Was Sie wissen sollten:
- Die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof empfiehlt, die Freigabe von 10 Milliarden Euro für Ungarn aufzuheben.
- Das Europäische Parlament wirft der EU-Kommission vor, rechtsstaatliche Bedingungen nicht ausreichend geprüft zu haben.
- Das Gutachten ist nicht bindend, wird vom Gericht jedoch häufig berücksichtigt.
- Weitere 18 Milliarden Euro EU-Mittel bleiben für Ungarn weiterhin eingefroren.
LUXEMBURG/BUDAPEST – Der Streit um die Auszahlung europäischer Fördermittel an Ungarn spitzt sich weiter zu. Die Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Union, Tamara Čapetová, hat in einer Stellungnahme empfohlen, die Entscheidung der Europäische Kommission zur Freigabe von zehn Milliarden Euro an Ungarn für nichtig zu erklären.
Die Mittel waren zuvor wegen Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn eingefroren worden. Im Dezember 2023 entschied die Kommission jedoch, einen Teil der Gelder freizugeben, nachdem die Regierung Reformen angekündigt hatte. Das Europäisches Parlament klagte daraufhin gegen die Kommission und argumentierte, die Voraussetzungen seien nicht vollständig erfüllt gewesen.
Kritik an der Begründung der Kommission
In ihrem Gutachten erklärte die Generalanwältin, die Kommission habe ihre Entscheidung „ohne ausreichende Begründung“ getroffen. EU-Mittel dürften erst dann ausgezahlt werden, wenn die geforderten Reformen nicht nur verabschiedet, sondern auch wirksam umgesetzt worden seien.
Obwohl das Gutachten nicht bindend ist, folgt der Gerichtshof in vielen Fällen der Argumentation der Generalanwälte. Eine endgültige Entscheidung wird in den kommenden Monaten erwartet.
Sollte das Gericht die Entscheidung aufheben, stellt sich die Frage, ob Ungarn die bereits ausgezahlten Mittel zurückzahlen müsste oder ob alternative rechtliche Lösungen gefunden würden.
Politische Spannungen
Die Kommission verteidigte ihr Vorgehen und betonte, die Entscheidung sei nach „gründlicher Bewertung“ der ungarischen Reformschritte erfolgt. Diese betrafen unter anderem die Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit und verbesserte Kontrollmechanismen bei der Verwendung von EU-Geldern.
Der deutsche Europaabgeordnete Daniel Freund sprach von einem „guten Tag für die Rechtsstaatlichkeit“ und warnte vor erheblichen finanziellen Folgen für die Regierung von Viktor Orbán, sollte das Gericht dem Gutachten folgen.
Ungarische Regierungsvertreter reagierten hingegen scharf. Balázs Orbán, politischer Direktor des Ministerpräsidenten, warf der EU vor, politischen Druck auszuüben. Hintergrund sind auch Differenzen über die EU-Politik gegenüber der Ukraine.
Weitere Milliarden eingefroren
Neben den bereits freigegebenen zehn Milliarden Euro sind weitere rund 18 Milliarden Euro an EU-Mitteln für Ungarn weiterhin blockiert. Die EU knüpft ihre Auszahlung an Fortschritte bei Korruptionsbekämpfung, Transparenz öffentlicher Ausgaben und dem Schutz von Minderheitenrechten.
Der Fall gilt als wichtiger Präzedenzfall für den neuen Rechtsstaatsmechanismus der EU, der es ermöglicht, die Auszahlung von Fördermitteln an die Einhaltung demokratischer Prinzipien zu koppeln. Die Entscheidung des Gerichts könnte daher weitreichende Auswirkungen auf die künftige Haushalts- und Sanktionspolitik der Union haben.
Unabhängig vom Ausgang bleibt der Konflikt ein Symbol für die anhaltenden Spannungen zwischen Budapest und Brüssel – und für die Frage, wie weit die Europäische Union bereit ist, ihre rechtsstaatlichen Standards innerhalb der eigenen Gemeinschaft durchzusetzen.