Mi.. Mai 20th, 2026

Prag – Ein mutmaßlicher Fall von psychischer und physischer Gewalt gegen Kinder mit Behinderungen in einer tschechischen Schulbetreuung hat gravierende Mängel im Kontrollsystem offengelegt. Nach Einschätzung des Öffentlicher Rechtsanwalt versagte sowohl die Tschechische Schulinspektion als auch die Schulleitung bei der angemessenen Reaktion auf schwerwiegende Vorwürfe.

Eltern hatten sich Mitte 2024 an die Inspektion gewandt, nachdem Hinweise auf Misshandlungen durch Erzieherinnen in einer Schulhort-Einrichtung bekannt geworden waren. Betroffen waren vor allem Kinder mit Behinderungen, die sich kaum wehren oder ihre Erlebnisse artikulieren konnten.

Ermittlungen mit Lücken

Obwohl den Behörden Tonaufnahmen vorlagen, die ein pädagogischer Assistent heimlich angefertigt hatte, unterließ es die Schulinspektion laut Ombudsmann, diese Beweise angemessen zu berücksichtigen. Stattdessen stützte sie sich weitgehend auf Angaben des Schulleiters und verzichtete auf eine Vor-Ort-Kontrolle oder Gespräche mit den betroffenen Kindern.

Zwar entließ der Schulleiter die beiden Erzieherinnen und trennte sie umgehend von den Kindern, doch die Eltern erfuhren erst mit erheblicher Verzögerung von den Vorfällen.

Kritik des Ombudsmanns

Der tschechische Ombudsmann Stanislav Křeček kritisierte insbesondere die fehlende Transparenz gegenüber den Eltern. Bei ernsthaften Verdachtsmomenten müsse die Informationspflicht gegenüber Erziehungsberechtigten klar im Vordergrund stehen, betonte er.

Die Inspektion erkannte die Kritik an und kündigte strukturelle Verbesserungen an. Der Fall wirft jedoch grundsätzliche Fragen zum Schutz besonders verletzlicher Kinder im Bildungssystem auf.

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