Sat. Jun 7th, 2025

Rom – Das italienische Verfassungsgericht hat ein bahnbrechendes Urteil gefällt, das die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare stärkt. Demnach dürfen beide Frauen in einer lesbischen Partnerschaft, die mithilfe künstlicher Befruchtung Mutter geworden sind, als rechtmäßige Eltern in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden – selbst wenn eine von ihnen nicht die biologische Mutter ist.

Bislang standen nicht-biologische Mütter in Italien vor erheblichen rechtlichen Hürden. Im Todesfall der Partnerin oder bei Trennung konnten sie ihr Kind verlieren. Auch alltägliche Angelegenheiten wie ein Arztbesuch wurden ohne Zustimmung der biologischen Mutter zur Herausforderung. Das Verfassungsgericht bezeichnete diese Praxis als diskriminierend und urteilte, dass der Schutz des Kindeswohls Vorrang habe.

„Ich bin erleichtert, dass niemand mehr anzweifeln kann, dass unser Sohn wirklich unser Sohn ist“, sagte Chiara Soldatini, die mit ihrer Familie nach Spanien gezogen war, um den italienischen Restriktionen zu entkommen.

Obwohl gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Italien seit 2016 legal sind, bleibt der Zugang zur assistierten Reproduktion Paaren gleichen Geschlechts verwehrt. Auch Kinder, die durch Leihmutterschaft im Ausland geboren wurden, blieben bislang rechtlich benachteiligt. Ein Ministerialerlass aus dem Jahr 2023 untersagte gar die Eintragung nicht-biologischer Eltern in Geburtsurkunden.

Oppositionsparteien feiern das Urteil als „historischen Fortschritt“, besonders im politischen Klima unter Premierministerin Giorgia Meloni, die sich offen für konservative Familienwerte einsetzt. Mit dem Urteil wird nun jedoch ein Schritt in Richtung Gleichstellung und Rechtssicherheit für Regenbogenfamilien getan.

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