Prag – Das Abgeordnetenhaus der Tschechischen Republik hat eine bedeutende Änderung des Strafgesetzbuches verabschiedet: Künftig soll die öffentliche Propagierung der kommunistischen Ideologie strafbar sein. Damit wird die kommunistische Bewegung rechtlich auf eine Stufe mit dem Nationalsozialismus gestellt, berichtet das Nachrichtenportal wn24.cz.
Die Gesetzesnovelle zielt insbesondere auf die Verherrlichung von Klassenhass und die Billigung gewaltsamer Taten früherer kommunistischer Regime ab. Unterstützer dieser Ideologie müssen künftig mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen. Der Abgeordnete Michal Kučera betonte in der Parlamentsdebatte, dass damit auch die Verwendung klassischer kommunistischer Symbole wie Hammer und Sichel verboten werde.
Ausgenommen von der Regelung ist derzeit das Emblem der Kommunistischen Partei Böhmens und Mährens (KSČM), das Kirschen darstellt – dieses fällt vorerst nicht unter das Verbot.
Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch den Senat passieren. Wird es dort ebenfalls angenommen, könnte das Verbot bereits ab Januar kommenden Jahres gelten. Ab diesem Zeitpunkt wäre jede öffentliche Unterstützung des Kommunismus – sei es durch Aussagen, Demonstrationen oder das Zeigen von Symbolen – ein strafrechtlicher Tatbestand.
Mit diesem Schritt folgt Tschechien dem Beispiel anderer osteuropäischer Staaten, die sich nach dem Zusammenbruch des Ostblocks klar gegen totalitäre Ideologien positioniert haben. Menschenrechtsorganisationen begrüßen den Gesetzesvorschlag, mahnen aber zur sorgfältigen Umsetzung, um Meinungsfreiheit nicht unverhältnismäßig einzuschränken.