Fri. May 23rd, 2025

Ein deutsches Gericht hat der Lufthansa untersagt, in ihrer Werbung zu behaupten, dass Passagiere die CO₂-Emissionen ihrer Flüge kompensieren können. Das Urteil bezeichnete die Aussagen der Airline als irreführend und ordnete ein sofortiges Werbeverbot an. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die gesamte Luftfahrtbranche haben.

Wie Aktualisierte Nachrichten berichtet, hatte die Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Klage eingereicht. Die Lufthansa-Gruppe, zu der auch Eurowings, Austrian Airlines, Swiss und Brussels Airlines gehören, will das Urteil prüfen und erwägt Berufung.

In der beanstandeten Werbung behauptete Lufthansa, dass durch finanzielle Beiträge in Klimaschutzprojekte die Emissionen „kompensiert“ werden könnten – also Projekte, die entweder zukünftige CO₂-Emissionen reduzieren oder vorhandenes CO₂ aus der Atmosphäre entfernen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass Lufthansa diese Behauptungen nicht belegen konnte und somit fälschlich den Eindruck eines klimaneutralen Fluges erweckte.

„Dies ist eines der klarsten und wichtigsten Urteile im Kampf gegen irreführende Werbung und Greenwashing“, sagte Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe.

Schon im Dezember 2023 hatte der britische Werberat Lufthansa dazu aufgefordert, Begriffe wie „nachhaltigeres Fliegen“ aus ihren Kampagnen zu entfernen. Auch Air France und Etihad waren von ähnlichen Maßnahmen betroffen.

Trotz ambitionierter Klimaziele – die Lufthansa-Gruppe plant, ihre Netto-CO₂-Emissionen bis 2030 zu halbieren und bis 2050 klimaneutral zu werden – bleibt der Luftfahrtsektor eine der größten Herausforderungen bei der globalen Dekarbonisierung.

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