Der Internationale Gerichtshof (IGH), das höchste juristische Organ der Vereinten Nationen, hat im langjährigen Territorialstreit zwischen Äquatorialguinea und Gabun entschieden: Drei kleine, potenziell ölreiche Inseln im Golf von Guinea gehören zu Äquatorialguinea.
Konkret geht es um die unbewohnten Inseln Mbanie, Cocotiers und Conga, die trotz ihrer geringen Größe – etwa 30 Hektar – große geopolitische Bedeutung besitzen. Der Streit reicht zurück bis ins Jahr 1900, als Frankreich und Spanien im Zuge der Kolonialverwaltung in Paris eine Grenzvereinbarung unterzeichneten. Während Gabun sich auf das sogenannte Bata-Abkommen von 1974 berief, das angeblich die Inseln seinem Hoheitsgebiet zuschrieb, entschied der IGH nun, dass dieses Dokument „keine rechtsverbindliche Wirkung“ besitzt.
Der Gerichtshof stellte fest, dass die Pariser Vereinbarung von 1900 weiterhin die rechtliche Grundlage bildet. Spanien, das die Inseln kontrollierte, übergab sie nach der Unabhängigkeit 1968 an Äquatorialguinea. Die sogenannte Bata Convention wurde vom Gericht als nicht bindend eingestuft, da das Original nie auffindbar war und Gabon lediglich eine unbestätigte Kopie aus dem Jahr 2003 vorlegen konnte.
Trotz des jahrzehntelangen Konflikts haben beide Staaten betont, eine freundschaftliche Lösung anzustreben. „Gabun und Äquatorialguinea müssen als Nachbarn weiterhin zusammenleben – wir müssen miteinander reden“, erklärte Guy Rossatanga-Rignault, Vertreter Gabuns vor Gericht.
Mit dem Urteil erhält Äquatorialguinea nicht nur hoheitlichen Anspruch auf die Inseln, sondern auch potenziellen Zugang zu bislang unerschlossenen Öl- und Gasvorkommen in der Region – ein bedeutender geopolitischer Vorteil für das zentralafrikanische Land.